Arbeitnehmersparzulage
Der Staat gewährt Arbeitnehmern, deren Jahreseinkommen 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro (bei zusammen veranlagten Eheleuten) nicht übersteigt, eine Prämie auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Der Höchstbetrag an vermögenswirksamen Leistungen, der für einen Bausparvertrag gespart werden kann, liegt bei 480 Euro jährlich. Die staatliche Prämie (Sparzulage) dafür beträgt 10 Prozent. Zusätzlich können seit Anfang 1999 weitere 408 Euro zulagebegünstigt in Aktienfonds angelegt werden. Hierfür zahlt der Staat 20 Prozent Sparzulage. Jeder Arbeitnehmer kann also im Höchstfall 888 Euro an vermögenswirksamen Leistungen im Jahr sparen (480 Euro Bausparen und 408 Euro für Beteiligungen) und erhält dafür 130 Euro vom Staat. In den neuen Bundesländern beträgt die Sparzulage bis zum Jahr 2004 25 Prozent. Die Arbeitnehmersparzulage wird auf Antrag durch das zuständige Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist ausgezahlt. Sie ist steuer- und sozialabgabenfrei.