Aufwendungshilfen
Wer ein neu errichtetes Haus oder eine Wohnung in einem Neubau besitzt, kann nach den Bestimmungen des II WoBauG (auch 2. Förderweg) öffentliche Zuschüsse oder Darlehen beanspruchen. Diese sogenannten Aufwendungshilfen sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung nach dem Einzug zu verringern. Sie werden über mehrere Jahre in abnehmenden Monatsraten ausgezahlt. Gemäß dem § 88a des Wohnbaugesetzes gelten für sie bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen. Laufzeiten, Fördersätze und Verteilungskriterien sind in den Wohnungsbau-Förderungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer geregelt.