Bauspar-Guthaben
Die Summe aller auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen. Sie umfaßt die gesparten Beträge, die vermögenswirksamen Leistungen, Zinsen und die Prämien aus der staatlichen Förderung. Das Bauspar-Guthaben darf nach der gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren auch für andere Zwecke als den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung verwendet werden. Wer es jedoch vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist für fremde Zwecke verwendet, muß die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.