Bausparen
Wer einen Bausparvertrag abschließt, verpflichtet sich, regelmäßig eine bestimmte Summe einzuzahlen und eine Mindestsumme anzusparen. Ist diese Mindestsparsumme erreicht und hat der Sparer die übrigen Bedingungen der Bausparkasse erfüllt, kann er das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Er kann aber auch auf das Darlehen verzichten und sich das Guthaben auszahlen lassen. Das Bausparen wird vom Staat durch Steuervorteile, die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen gefördert.