Bausparvertrag

Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Sparende einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt, indem er ein Mindestguthaben anspart. Rechtlich (nach 320 BGB) ist der Bausparvertrag ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag. Zentrale Rechtsfigur des Bausparvertrages ist die Zuteilung der Bausparsumme. Diese setzt sich aus Sparguthaben und Bauspardarlehen zusammen. Das Bauspardarlehen wird nachrangig abgesichert, das heißt, es wird im Grundbuch an zweiter Stelle mit einer Grundschuld belastet. Seit 1996 können Einzahlungen auf einen Bausparvertrag nicht mehr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, der Staat gewährt nur noch die Wohnungsbauprämie.

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