Beleihungsgrenze
Geldinstitute beleihen Immobilien nicht zu 100 Prozent. Sie ziehen vom Kaufpreis etwa 20 Prozent Risikoabschlag ab, um Geldverluste zu vermeiden, wenn das beliehene Objekt unter seinem Wert versteigert werden muß. Auch dem Kunden entstehen weniger Verluste, wenn er nicht den gesamten Wert seiner Immobilie zurückzahlen muß. Für Darlehen von Sparkassen und Hypothekenbanken, die meist an erster Stelle im Grundbuch eingetragen werden, gelten 60 Prozent des Beleihungswertes als Standard für die Beleihungsgrenze. Diese Grenze kann jedoch höher liegen, wenn der überschüssige Betrag durch Bürgschaften der Öffentlichen Hand oder einen Privatkredit abgesichert ist. Bausparkassen können nach § 7 BSpKG eine Beleihung von bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes gewähren.