Beleihungswert

Der Wert, den eine Immobilie auf lange Sicht am Markt erzielen kann, wenn sie verkauft oder versteigert wird. Kreditinstitute errechnen den Beleihungswert, um sich für die Laufzeit eines Darlehens ausreichend absichern zu können. Als Bewertungsgrundlage für die Berechnung dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert (bei Grundstücken oder alten Gebäuden) und der Verkehrswert (Lage der Immobilie und voraussichtlicher Gewinn). Für Eigentumswohnungen und selbstgenutzte Einfamilienhäuser gilt der Sachwert als Beleihungswert. Er kann sich als zu niedrig erweisen, wenn das Bauprojekt teurer wird als erwartet, oder dessen Verkehrswert sinkt. Bei einer Zwangsversteigerung würden dem Kreditinstitut in einem solchen Fall Verluste entstehen. Um diese zu vermeiden, ziehen die Kreditinstitute meist einen Sicherheitsabschlag vom Beleihungswert ab, so daß dieser meist nur bei ca. 80 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen liegt. Dies sollte der Kreditnehmer wissen, wenn er seine Finanzierung plant, denn von der Höhe des Beleihungswertes hängt ab, wie hoch die Summe ist, die das Kreditinstitut ihm zur Verfügung stellt.

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