Bewertungszahl
Jeder Bausparer muß sein Guthaben der Bausparkasse für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellen, bevor es ihm zugeteilt wird. Zu bestimmten Stichtagen ermittelt die Bausparkasse regelmäßig eine Bewertungszahl für den einzelnen Sparer nach dem sogenannten Zeit x Geld-Prinzip. Hat der Bausparer die sogenannte Mindestbewertungszahl erreicht, wird er benachrichtigt und kann sein Darlehen in Anspruch nehmen. Die Berechnungsmethoden für die Bewertungszahl sind bei den einzelnen Bausparkassen unterschiedlich. Ein Sparer, der bereits zu Anfang sehr viel einzahlt, kann damit rechnen, daß er sein Darlehen schon bald erhält. Jemand, der regelmäßig gleichbleibende Beiträge einzahlt, ist unter Umständen im Vorteil gegenüber jemandem, der zu Beginn nur geringe Sparbeiträge leistet und später hohe Beträge einzahlt. Grund dafür ist, daß die Bausparkasse in die Bewertung mit einbezieht, wie lange ihr wie viel Geld zur Verfügung gestanden hat.