Disagio
Auszahlungsabschlag für ein Darlehen. Wird ein Disagio vereinbart, so heißt das für den Kreditnehmer, daß er nicht den Darlehensbetrag erhält, sondern einen prozentualen Anteil davon vorab als Zinsen zahlt. Beispiel: Wer ein Darlehen über 100 000 Euro mit einem Disagio von fünf Prozent vereinbart, erhält nur 95 000 Euro als Kredit, muß aber die Gesamtsumme von 100 000 Euro zurückzahlen. Als Ausgleich für diese Vorauszahlung fordert der Kreditgeber während der weiteren Laufzeit des Darlehens meist einen niedrigen Nominalzins. Der Vorteil für den Kreditnehmer liegt darin, daß die laufende Zinsbelastung niedriger wird als bei einem voll ausgezahlten Darlehen. Die Beantragung eines Disagios wird daher nötig, wenn der Kreditnehmer nicht genügend belastbar ist. Wer ein Disagio beantragen möchte, sollte jedoch bedenken, daß sich ein günstiges Darlehen durch einen teuren Disagio verteuern kann. Auch wird nicht die gesamte Darlehenssumme ausgezahlt, so daß Finanzierungslücken entstehen können. Das Disagio konnte bisher als Vorkosten von der Steuer abgesetzt werden.