Erbbaurecht
Auch Erbpacht. Das Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu haben, ohne Eigentümer dieses Grundstücks zu sein. Es kann verkauft und vererbt werden und ist in der Regel befristet. Das Erbbaurecht wird rechtlich wie ein Grundstück behandelt und in einem eigenen Grundbuch, dem Erbbaugrundbuch festgehalten. Es kann mit einer Grundschuld belastet werden. Besondere Vorschriften bestehen für die Beleihung durch eine sogenannte Mündelhypothek, durch Hypothekenbanken oder private Versicherer. Als Entgelt für die Beleihung ist ein Erbbauzins zu entrichten. Dieser muß für die Zeit, in der das Erbbaurecht gilt, im Voraus festgelegt sein und steht dem jeweiligen Eigentümer des Grundstückes zu.