Festzins
Der Zinssatz, der bei Hypothekendarlehen für fünf, sechs oder zehn Jahre vertraglich festgeschrieben wird, wird als Festzins bezeichnet. Die Kündigung eines Darlehens mit Festzins ist nach § 609 des BGB während dieser Zeit nicht gestattet. Nur wenn der Zins über mehr als zehn Jahre festgeschrieben ist, kann das Darlehen unter Einhaltung einer sechmonatigen Frist gekündigt werden.