Förderung des Wohneigentums
Die Regierungen haben in den letzten Jahrzehnten mehrfach gewechselt - das erklärte wohnungspolitische Ziel blieb gleich: die Erhöhung der Quote an Wohneigentum. Dazu richtete der Staat Förderwege ein, die einerseits den Bauspargedanken fördern und andererseits die Baufinanzierung erleichtern sollten. Letzteres geschieht durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, öffentliche Bürgschaften, Lastenzuschüsse oder Zulagen (Eigenheimzulage, Grundförderung, Kinderzulage). Darüber hinaus wurde ermöglicht, bestimmte Kosten, die für den Bau anfallen, steuerlich geltend zu machen. Die Eigenheimzulage und die Kinderzulage wurden per 01.01.2006 von der Regierung ersatzlos gestrichen.