Gebäudeabschreibung
Die Kosten für Herstellung und Erwerb und die Wertminderung eines Gebäudes durch seine Nutzung können wie bei allen anderen Wirtschaftsgütern steuerlich abgeschrieben werden. Sie fallen bei der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unter die Werbungskosten. Die Höhe der Abschreibung richtet sich außer nach den tatsächlichen Kosten auch danach, ob das Gebäude bewohnt ist oder Büros enthält, in den alten oder den neuen Bundesländern steht und ein Neu- oder Altbau ist. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung eines Gebäudes.