Grundsteuer
Von den Gemeinden erhobene Steuer auf Grundbesitz (dazu zählen bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungen, Teileigentum, Erbbaurechte und Betriebsgrundstücke). Die Grundsteuer fließt den Gemeinden zu. Die Gemeinden dürfen den Hebesatz festlegen, mit dem der Grundsteuermeßbetrag multipliziert wird, um die Höhe der zu zahlenden Steuer zu ermitteln. Der Grundsteuermeßbetrag wiederum ist ein Promillewert des Einheitswertes des betreffenden Grundbesitzes.