Hypothekendarlehen
Durch ein Grundpfandrecht gesicherte Darlehen werden in der Umgangssprache als Hypothekendarlehen bezeichnet, obwohl sie meist durch Grundschulden, nicht durch Forderungen der Kreditgeber abgesichert werden. Je nachdem, in welcher Abteilung des Grundbuches die Grundschulden eingetragen sind, werden sie als 1a- oder 1b-Hypothek bezeichnet. Hypothekendarlehen werden durch einen jährlich gleichbleibenden Betrag zurückgezahlt, der sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt (Annuität). Dabei wird im ersten Jahr meist 1 Prozent der Darlehenssumme zurückgezahlt. Im zweiten Jahr werden die Zinsen dann nur noch von 99 Prozent der Darlehenssumme berechnet, so daß sich während der Laufzeit der Anteil der Zinsen an der Annuität verringert und der Anteil der Tilgung erhöht.