Mindestsparzeit
Die Zeit, die - je nach Vertrag - mindestens zwischen dem Abschluß eines Bausparvertrages und dem Bewertungsstichtag für die Zuteilung oder dem Termin der Zuteilung des Bauspardarlehens liegen muß. Die Mindestsparzeit ist in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und beträgt je nach Bauspartarif 12 bis 60 Monate. Selbst wenn der Bausparer sofort die gesamte Mindestsparsumme einzahlen kann, muß er die Mindestsparzeit abwarten, bevor er das Bauspardarlehen erhält