Modernisierungs-Förderung
Die Modernisierung von Wohnraum wird mit Mitteln und nach den Richtlinien der einzelnen Bundesländer gefördert. Hauseigentümer in den neuen Bundesländern können für die Modernisierung von Mietshäusern und privat genutzten Häusern, die vor 1990 erbaut wurden, zusätzliche Investitionszulagen beantragen. Diese Maßnahmen müssen bis zum 01.01.2005 abgeschlossen sein. Nach § 7h EStG können außerdem die Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden, die in einem Sanierungs- oder städtebaulichen Entwicklungsgebiet stehen, in den neuen Bundesländern steuerlich abgesetzt werden.