Nießbrauch

Wer Eigentümer eines Grundstückes ist, kann das Recht zur Nutzung dieses Grundstücks, den Nießbrauch, an einen Dritten übertragen. Der Nießbraucher ist dann berechtigt, das Grundstück selber zu nutzen, er kann es auch vermieten oder verpachten. Nur verkaufen oder mit einer Grundschuld belasten darf er das Grundstück nicht.

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