Öffentliche Wohnungsbauförderung
Der Staat fördert den Wohnungsbau
- objektbezogen durch Fördergelder für Investoren,
- subjektbezogen durch Leistungen an die Wohnungsnutzer (Wohngeld),
- indirekt durch Steuerentlastungen oder Regelungen zur Beeinflussung von Rahmendaten (Mietanpassung oder Mieterschutz).
Grundlage der staatlichen Wohnungsbauförderung sind das Zweite Wohnungsbaugesetz und die Wohnungsbau-Förderbestimmungen der Bundesländer. Die Bundesländer sind verpflichtet, neben den Geldern des Bundes eigene Fördermittel bereitzustellen und Programme zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus aufzustellen.