Personalkredit
Kredit, der nicht durch ein Grundpfandrecht, sondern durch die persönliche Kreditwürdigkeit des Schuldners gesichert wird. Bevor Kreditinstitute einen Personalkredit vergeben, prüfen sie, ob das Einkommen des Kunden auf Dauer sicher ist, seine Vermögenssituation und Kapitaldienstfähigkeit. Im Sparkassenrecht wird zwischen gesicherten und ungesicherten Personalkrediten unterschieden. Die Beleihung ist unter Berücksichtigung vorgehender Rechte in der Regel meist auf 80 Prozent des Beleihungswertes begrenzt. Die Sparkassenverordnungen schreiben außerdem vor, wie hoch ein Personalkredit höchstens sein darf.