Sonderabschreibungen
In den neuen Bundesländern und in Westberlin konnten bis zum 01.01.1999 folgende Kosten zusätzlich zur linearen Abschreibung erhöht abgeschrieben werden: " Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Mietwohngebäude " Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen " Nachträgliche Herstellungskosten an bestehenden Gebäuden Die Abschreibungssätze betrugen für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen, die bis Ende 1996 vorgenommen werden, 50 Prozent, danach 25 Prozent für den privaten Mietwohnungsbau und 40 Prozent für Modernisierungsmaßnahmen. Bei eigengenutzten Gebäuden konnten die Kosten für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten von insgesamt 40 000 Mark über zehn Jahre mit 10 Prozent jährlich abgeschrieben werden. Zum 01.01.1999 wurden die Sonderabschreibungen durch Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz ersetzt.