Wohnungsbauprämie
Für Sparleistungen auf einen Bausparvertrag erhalten die Sparer eine jährliche. Wohnungsbauprämie. Voraussetzung dafür ist, daß ihr Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Verheirateten nicht überschreitet. Für Steuerpflichtige mit Kindern, die Kindergeld bekommen, kann das zu versteuernde Einkommen höher liegen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent auf einen Sparbeitrag von 512 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.024 Euro bei Verheirateten, der im laufenden Kalenderjahr zusätzlich zu den anderen Sparleistungen eingezahlt wurde. Die Wohnungsbauprämie muß auf einem Vordruck beantragt werden, und zwar innerhalb von zwei Jahren. Sie wird auf dem Bausparkonto gutgeschrieben.