Zuteilung
Zeitpunkt, ab dem der Bausparer das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen abrufen kann. Für die Zuteilung muß der Sparer unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen: Einhaltung der Mindestsparzeit, Erreichen des Mindestsparguthabens und der Mindestbewertungszahl. Da die Höhe der für die Zuteilung verfügbaren Mittel, die Zuteilungsmasse, von den Spar- und Tilgungsleistungen der anderen Bausparer abhängt, kann der Zeitpunkt der Zuteilung nicht vorher bestimmt werden. Das Bausparkassengesetz verbietet daher ausdrücklich, einen bestimmten Zeitpunkt für die Zuteilung zu nennen. Ein vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellter Vertrauensmann achtet darauf, daß die gesetzlichen Bestimmungen über das Zuteilungsverfahren eingehalten werden.