Zwischenfinanzierung
Benötigt der Bausparer die Bausparsumme bereits vor deren Zuteilung, kann er zur Überbrückung ein tilgungsfreies Darlehen in Höhe der Bausparsumme aufnehmen. Dieses Verfahren wird als Zwischenfinanzierung bezeichnet. Das Überbrückungsdarlehen wird mit Auszahlung der Bausparsumme getilgt. Es handelt sich nur dann um eine Zwischenfinanzierung, wenn das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben vorhanden ist. Muß das Guthaben den Mindestbetrag erst erreichen, wird von einer Vorfinanzierung gesprochen.