Zwischenkredit
Kredit zur Zwischenfinanzierung von Leistungen der Bausparkasse auf Bausparverträge. Er dient zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages. Anders als beim Vorfinanzierungskredit ist beim Zwischenkredit die Mindestsparsumme vom Bausparer bereits angezahlt. Ebenso wie der Vorfinanzierungskredit wird der Zwischenkredit durch Abtretung von Rechten aus dem Bausparvertrag und durch Bestellung einer Grundschuld abgesichert.